2 G Regelung ab 8. November bei allen Erwachsenen Kursen
Ab sofort – 8. November 2021 gilt bis auf weiteres folgende COVID Regelung im Sportbereich: Alle Personen ab 15 Jahre / nach Ende der Schulpflicht dürfen die Sporteinheiten nur mehr als Geimpfte oder Genesene (2G-Regelung) besuchen. Folgende Übergangsfrist tritt in Kraft: In den ersten vier Wochen gilt auch schon die Erstimpfung – gemeinsam mit einem PCR-Test – können Erwachsene älter als 15 Jahre an den Kursen teilnehmen. …
